Grundsätzlich rechne ich nach dem jeweils gültigen Honorar- und Leistungsverzeichnis der Praxis für Klassische Homöopathie ab. Mitglieder von privaten Krankenversicherungen können die Kosten erstattet bekommen. Viele gesetzliche Krankenversicherungen bieten ihren Mitgliedern günstige Zusatzversicherungen, welche die Leistungen von Heilpraktikern und Homöopathen ebenfalls teilweise oder ganz erstatten.